Kostenübernahme & Abrechnung
Damit Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können, finden Sie hier alle wichtigen Informationen zu Honorar, Abrechnung und Kostenübernahme.
Privatversicherte & Beihilfeberechtigte
Kostenerstattung: Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Honorarvereinbarung. In der Regel erstatten private Krankenversicherungen und Beihilfestellen die Kosten für physiotherapeutische Leistungen ganz oder teilweise.
Ärztliche Verordnung: Bitte informieren Sie sich bereits vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang eine ärztliche Verordnung (Rezept) für die Erstattung vorausgesetzt wird.
Direktbehandlung durch den Sektoralen Heilpraktiker (Physiotherapie)
Ohne Arztzeit zum Physiotherapeuten: Dank der Qualifikation als Sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie können Sie bei akuten Beschwerden auch direkt ohne ärztliches Rezept zu mir kommen.
Diagnose & Therapie: Ich führe die Erstdiagnose eigenständig durch und erstelle Ihren Behandlungsplan.
Abrechnung nach GebüH: Die Abrechnung dieser Heilpraktikerleistungen erfolgt transparent auf Basis des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH).
Erstattung: Viele private Krankenversicherungen oder spezielle Heilpraktiker-Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für Heilpraktikerleistungen. Bitte klären Sie die Kostenübernahme für die Behandlung durch den Sektoralen Heilpraktiker (Physiotherapie) vorab mit Ihrer Versicherung.
Gesetzlich Versicherte (GKV)
Selbstzahler-Basis: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Behandlungen in der Regel nicht.
Eigenleistung: Sie können alle Leistungen selbstverständlich als Selbstzahler in Anspruch nehmen – sei es zur Prävention, Regeneration oder Schmerzlinderung.
Zahlungsmöglichkeiten Die Bezahlung erfolgt bequem und direkt nach der Behandlung oder Rechnungsstellung:
EC-Karte (Girocard)
Kreditkarte
Überweisungsrechnung